DWA-Merkblatt: Frist zur Beteiligung endet am 30.06.2016
Bodenfilter (Pflanzenkläranlagen) sind längst etabliert. Dennoch ist auch diese natürliche Form der Wasserreinigung Forschungsgegenstand. Erkenntnisse münden in die Weiterentwicklung und Verfeinerung der Technologie und auch in behördliche Regularien. Aktuell ist das entsprechende Regelwerk aus 2006 in der Überarbeitung. Der Fachausschuss stellt in dem just erschienenen Gelbdruck einige Neuerungen zur Diskussion. So könnte sich zukünftig das Volumen der Vorklärung drastisch reduzieren.
Eine Untersuchung der TU Berlin aus dem Jahre 2012* ergab, dass das spezifische Volumen der Vorklärung keinen signifikanten Einfluss auf den AFS-Wert nimmt, die theoretische Gefahr von Kolmation des Bodenfilters also nicht beeinflusst. Somit ist es laut DWA-Fachausschuss nicht mehr erforderlich das Vorklärvolumen mit 1,5 m³/EW zu bemessen. Da hohe Vorklärvolumina auch die Sauerstoffzehrung und damit Fäulnisprozesse im Abwasser steigern, wird im aktuellen Gelbdruck empfohlen, das Vorklärvolumen zukünftig deutlich zu reduzieren.
Weitere Änderungen betreffen die Grauwasserbehandlung, saisonal betriebene Anlagen sowie Bodenfilter als kommunale Hauptreinigungsstufe.
Der Aufruf zur Stellungnahme des Gelbdrucks endet am 30. Juni 2016. Solange noch können Anregungen, Ergänzungen oder Änderungswünsche bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle (wilhelm@dwa.de) eingereicht werden.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens ist der Entwurf im DWA-Portal unter www.dwa.de/dwadirekt einsehbar.
* Auswirkungen der Vorreinigung auf bewachsenen Bodenfilter, 2012 / Dipl.-Ing. Cathrin Hinz, TU Berlin