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Freiwillige Herstellererklärung löst DIBt-Zulassung für PKA-ELSA ab

Aus dem fbr-WASSERSPIEGEL 3/2020:

 

"ARGE PKA-ELSA Anlagen sind jetzt Pflanzenkläranlagen mit freiwilliger Herstellererklärung.

Mitte April 2020 war es soweit: Die DIBt-Zulassungen für die Pflanzenkläranlagen (C+N) der ARGE „PKA-ELSA“ liefen aus und werden nach dem bekannten EuGH-Urteil vom Oktober 2016 nicht verlängert.

Den Mitgliedern der ARGE ist es jedoch gelungen nahtlos für Ersatz zu sorgen. Mit ausreichendem Vorlauf wurde eine „Freiwillige Herstellererklärung“ erarbeitet. Der Kontakt zum renommierten Prüfinstitut für Abwassertechnik GmbH (PIA) in Aachen bestand schon länger. So zögerte das PIA nicht, die Unterlagen auf Bitten der ARGE sehr genau zu prüfen.

Mit Erfolg: Am 28.04.2020 erhielt die ARGE PKA ELSA das „Fachgutachten zur Überprüfung einer freiwilligen Herstellererklärung“. Dieses Gutachten harmonisiert die abgelaufenen Zulassungen mit EU-Recht bei gleichzeitiger Beibehaltung der Einhaltefiktion.

Die „Freiwillige Herstellererklärung“ ermöglicht es den ARGE-Mitgliedern die Pflanzenkläranlagen PKA ELSA (C + N) in neuem Gewand, aber mit gewohnter Zuverlässigkeit als Kleinkläranlagen einzusetzen. Der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis seitens der Wasserbehörden steht auch zukünftig nichts im Wege."

 

Pflanzenkläranlagen von SWT waren, sind und bleiben rechtlich einwandfrei.